
Unser Landkreis hat heute (1. Mai 2021) durch eine Allgemeinverfügung festgestellt, dass er Hochinzidenzkommune im Sinne der niedersächsischen Corona-Verordnung ist. Das bedeutet, dass bei uns ab Montag (3. Mai 2021) die strengeren Regeln gelten, die in der Corona-Verordnung des Landes und dem Infektionsschutzgesetz festgelegt sind.
Die kirchliche Arbeit wird durch die neuen Rechtsordnungen nicht weiter eingeschränkt. Dennoch gibt es ab kommendem Montag bei uns in der Kirchengemeinde Änderungen! Denn wir als Kirchenvorstand haben beschlossen, dass der Gottesdienstbesuch ab dem Zeitpunkt, an dem die 'Notbremse' in Kraft tritt, nur noch für Personen möglich ist, die
- zuhause möglichst direkt (und maximal 12 Stunden) vor Gottesdienstbeginn einen negativen Corona-Test an sich durchgeführt haben (lassen).
ODER
- ihre zweite Corona-Schutzimpfung vor mindestens 14 Tagen erhalten haben.
In der Kirche ist eine Selbsterklärung zu unterzeichnen, in der die erfolgte Testung bzw. Impfung bestätigt wird.
Wir bitten um Verständnis für dieses Verfahren, das auch dem Zweck dient, die Kirche nicht so rasch wieder schließen zu müssen.
Für den Mittendrin-Gottesdienst am 2. Mai 2021 gelten die genannten Maßnahmen noch nicht, da die Verordnung erst ab dem kommenden Montag gilt und interessierte GottesdienstbesucherInnen sich jetzt keine Tests mehr besorgen können. Alle BesucherInnen, die Tests zuhause haben, bitten wir jedoch, sich vorab freiwillig zu testen.
Da die 'Notbremse' erst aufgehoben wird, wenn der Landkreis fünf Tage in Folge unter der Inzidenz von 100 liegt, empfehlen wir, sich für nächste Woche Tests zu besorgen. Sollten wir am kommenden Sonntag weiterhin als Hochinzidenzgebiet eingestuft sein, gilt dann nämlich die Test- bzw. Impfpflicht verbindlich.